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Leistungen

Sie werden in physiotherapeutischen Angelegenheiten beraten sowie erfolgreich behandelt.

Unsere Leistungen:

  • Physiotherapie/Krankengymnastik in den verschiedenen medizinischen Disziplinen, z.B. nach Brügger, Brunkow, PNF-Techniken u.v.m
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage und Ödemtherapie
  • Funktionelle Orthopädie und Integration – FOI
  • CMD- Kiefergelenksbehandlungen
  • Craniosacrale Therapie für Erwachsene und Kinder
  • Bobath Therapie
  • Wirbelsäulentherapie nach Mc Kenzie
  • Medi-Taping
  • Sportphysiotherapie
  • Personal Training
  • Körperanalyse
  • Medizinische und Klassische Massagen
  • Elektrotherapie
  • Harninkontinenztherapie
  • Schlingentisch - Traktionen
  • Wärmeanwendungen mit Naturmoor und Heißluft
  • Eispackung
  • Lasertherapie
  • Ultraschalltherapie
  • Schröpfen
  • Triggerpoint Therapie
  • Hausbesuche nach ärztlicher Verordnung


Gerätetraining

Zusätzlich zu unseren physikalischen Anwendungen haben Sie bei uns die Möglichkeit, gezieltes Muskelaufbautraining am Gerät wahrzunehmen.

Unser geschultes Fachpersonal führt mit Ihnen eine Anamnese durch und erstellt Ihnen anschließend einen individuellen Trainingsplan. Danach erfolgt die ausführliche Einweisung an den Geräten.

Ein regelmäßiges Training verbessert nicht nur Ihr Kraftniveau, sondern auch Ihre Koordination und Reaktion.

Das Training hilft, Schmerzen zu reduzieren und in Ihrem Alltag und im Berufsleben leistungsfähiger zu sein.

Kurse auf Anfrage.

Von der medizinischen Massage bis zur komplexen Trainingstherapie erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern!

 


 Zuzahlung:

Jeder Patient, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss zu den Kosten der Behandlung eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten. Zusätzlich muss die Praxis bei allen Verordnungen eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € einziehen.

Die Zuzahlungen erhöhen jedoch nicht den Vergütungsanspruch der Praxis, sondern werden mit dem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verrechnet. Wir sind verpflichtet, die Zuzahlung bereits bei Beginn der Behandlung einzuziehen.

Patienten mit einem geringen Einkommen können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.